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Öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung der Gaststätte im "Haus des Gastes" Grünhain

Die Stadt Grünhain-Beierfeld beabsichtigt, die im „Haus des Gastes“ befindliche Gaststätte im Rahmen eines Pachtverhältnisses ab August 2025 neu zu vergeben. Die Einrichtung befindet sich in zentraler Lage auf dem Areal der Freizeitparks Grünhain und zeichnet sich durch ihre attraktive Umgebung aus. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Spiegelwaldturm mit direktem Anschluss an das regionale Wandernetz, eine Minigolfanlage, eine Kegelbahn, eine Badestelle sowie das Mutter-Kind-Kurheim Grünhain – allesamt stark frequentierte Anziehungspunkte für Besucherinnen und Besucher der Region.

Mit dieser Ausschreibung richtet sich die Stadt an engagierte Betreiberinnen und Betreiber mit einem tragfähigen gastronomischen Konzept, die bereit sind, dass Potenzial dieses besonderen Standortes nachhaltig zu nutzen und weiterzuentwickeln.

Beschreibung:

  • kleiner Gastraum mit 18 Plätzen
  • großer Gastraum mit 60 Plätzen
  • separater Raum mit 40 Plätzen
  • gemütliche Terrasse
  • Nebenräume (Küchen- und Sanitärbereich, Lager, Vereinsraum)

Optional: 
* Minigolfanlage als ergänzendes Freizeitangebot
* Imbissbetrieb im angrenzenden Naturbad der Stadt
* Caravan-Stellplatz

Lage:
Das Objekt befindet sich im Stadtteil Grünhain. Das Gebäude befindet sich inmitten des Freizeitparkes mit Sportanlagen und Minigolf. Parkplätze sind direkt vor dem Gebäude vorhanden. Die Gaststätte einschl. Küche ist komplett ausgestattet.

Anforderungen an den Pächter:
Gesucht wird ein zuverlässiger und erfahrener Betreiber mit gastronomischer Erfahrung für die Bewirtschaftung des Hauses des Gastes sowie der aufgeführten, ergänzenden Anlagen.

Erwünscht sind insbesondere:
• Ein überzeugendes gastronomisches Konzept
• Engagement für Veranstaltungen, Vereinsleben und touristische Angebote
• Wirtschaftliche und organisatorische Kompetenz
• Bereitschaft zur Pflege und Bewirtschaftung der zugehörigen Anlagen

Interessenten werden gebeten, ein aussagekräftiges Konzept inklusive eines Kurzprofils sowie Referenzen  an die Stadt Grünhain-Beierfeld zu richten.

Nach vorheriger Terminvereinbarung kann das Objekt besichtigt werden.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Bewerbung!

Anfragen und Auskünfte:
Stadt Grünhain-Beierfeld
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld

Frau Schirbel, Tel. 03774 153246
Herr Janik, Tel. 03774 153240
oder
der Bürgermeister Herr Geißler, Tel. 03774 153211


Geißler
Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstücks

Flurstück 203 Gemarkung Beierfeld, Heinrich-Heine-Straße 20, Grünhain-Beierfeld

Die Stadt Grünhain-Beierfeld schreibt eine Teilfläche des folgenden Grundstückes ab sofort zum Kauf aus:

Flurstück 203 Gemarkung Beierfeld, gelegen Heinrich-Heine-Straße 20 in Grünhain-Beierfeld

Grundstücksangaben:
Gemarkung:                                         Beierfeld
Flurstück-Nr.                                        203/1
Gesamtfläche Flurstück:                      3.054 m²
Lage:                                                     Heinrich-Heine-Straße 20 im OT Beierfeld
Mindestgebot:                                       50,00 Euro/m²

Das Mindestangebot besteht aus dem Bodenrichtwert und den umgelegten Abbruchkosten. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten sowie notwendige Vermessungskosten trägt der Erwerber.

Objektbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich in der Heinrich-Heine-Straße, einer Nebenstraße des Ortsteils Beierfeld, innerhalb einer offenen Bebauung, bestehend aus Mehrfamilienhäusern mit einer bis zu 3-geschossigen Bebauung. Es ist im Flächennutzungsplan der Stadt Grünhain-Beierfeld als Mischgebiet ausgewiesen.

Bis zum Jahr 2013 stand auf dem Flurstück noch die Villa des Fabrikanten Junghans als letztes Gebäude der ehemals dort ansässigen Fabrik.

Bedingungen:
Das Grundstück wird als Bauplatz für die Bebauung mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern veräußert. Durch die Ausweisung als Mischgebiet ist auch die Einrichtung einer Gewerbeeinheit mit nicht geräuschintensiven Gewerbe wie z.B. einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis denkbar. Die Bewerber haben mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen ein Nutzungskonzept vorzulegen.

Besichtigungsberechtigung:
Die Besichtigung kann von der Heinrich-Heine-Straße aus erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt die Bau-und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld unter der Tel.-Nr. 03774/1532-45, E-Mail: vivien.loos@beierfeld.de. Der Ausschreibungstext ist auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de veröffentlicht.

Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:
Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk: „Bitte nicht öffnenAusschreibung/Kaufangebot für das Flurstück 203/1 Gemarkung Beierfeld, gelegen Heinrich-Heine-Straße 20 in Grünhain-Beierfeld

mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
Bau- und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld

einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 14.05.2025 um 12.00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld. Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.

Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel:
Eine Haftung der Stadt Grünhain-Beierfeld in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.

Der Erwerber geht mit dem Unterzeichnen des Grundstückskaufvertrages eine Investitionsverpflichtung im Sinne Punkt IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung ein (Allgemeine Zulassung von Ausnahmen nach § 83 Absatz 4 der SächsGemO zu Sicherheiten und Gewährleistung durch Dritte), innerhalb von 5 Jahren nach Grundbucheintragung mit den Investitionen zu beginnen. Bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung ist ein Rückkaufsrecht zugunsten der Kommune zu vereinbaren, dass durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern ist. Der Weiterverkauf des Grundstückes wird in einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren vereinbart.

Datenschutz:
Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet.