Ausschreibung Grundstücksverkauf
Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstückes
Die Stadt Grünhain-Beierfeld schreibt eine Teilfläche des folgenden Grundstückes ab sofort zum Kauf aus:
Flurstück 203 Gemarkung Beierfeld, gelegen Heinrich-Heine-Straße 20 in Grünhain-Beierfeld
Grundstücksangaben:
Gemarkung: Beierfeld
Flurstück-Nr. 203/1
Gesamtfläche Flurstück: 3.054 m²
Lage: Heinrich-Heine-Straße 20 im OT Beierfeld
Mindestgebot: 50,00 Euro/m²
Das Mindestangebot besteht aus dem Bodenrichtwert und den umgelegten Abbruchkosten. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten sowie notwendige Vermessungskosten trägt der Erwerber.
Objektbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich in der Heinrich-Heine-Straße, einer Nebenstraße des Ortsteils Beierfeld, innerhalb einer offenen Bebauung, bestehend aus Mehrfamilienhäusern mit einer bis zu 3-geschossigen Bebauung. Es ist im Flächennutzungsplan der Stadt Grünhain-Beierfeld als Mischgebiet ausgewiesen.
Bis zum Jahr 2013 stand auf dem Flurstück noch die Villa des Fabrikanten Junghans als letztes Gebäude der ehemals dort ansässigen Fabrik.
Bedingungen:
Das Grundstück wird als Bauplatz für die Bebauung mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern veräußert. Durch die Ausweisung als Mischgebiet ist auch die Einrichtung einer Gewerbeeinheit mit nicht geräuschintensiven Gewerbe wie z.B. einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis denkbar. Die Bewerber haben mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen ein Nutzungskonzept vorzulegen.
Besichtigungsberechtigung:
Die Besichtigung kann von der Heinrich-Heine-Straße aus erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt die Bau-und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld unter der Tel.-Nr. 03774/1532-45, E-Mail: vivien.loos@beierfeld.de. Der Ausschreibungstext ist auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de veröffentlicht.
Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:
Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten
Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk:
„Bitte nicht öffnen:
Ausschreibung/Kaufangebot für das Flurstück 203/1 Gemarkung Beierfeld, gelegen Heinrich-Heine-Straße 20 in Grünhain-Beierfeld“
mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
Bau- und Liegenschaftsverwaltung – Liegenschaften,
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld
einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 28.02.2025 um 12.00 Uhr, es gilt das Datum des
Eingangsstempels der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld. Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.
Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel:
Eine Haftung der Stadt Grünhain-Beierfeld in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.
Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.
Der Erwerber geht mit dem Unterzeichnen des Grundstückskaufvertrages eine Investitionsverpflichtung im Sinne Punkt IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung ein (Allgemeine Zulassung von Ausnahmen nach § 83 Absatz 4 der SächsGemO zu Sicherheiten und Gewährleistung durch Dritte), innerhalb von 5 Jahren nach Grundbucheintragung mit den Investitionen zu beginnen. Bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung ist ein Rückkaufsrecht zugunsten der Kommune zu vereinbaren, dass durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern ist. Der Weiterverkauf des Grundstückes wird in einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren vereinbart.
Datenschutz:
Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung
verpflichtet.